FG München - Urteil vom 18.10.2006
1 K 2077/06
Normen:
AO (1977) § 227 § 228 § 232 ;

Verjährung von Erstattungsansprüchen

FG München, Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 1 K 2077/06

DRsp Nr. 2007/6453

Verjährung von Erstattungsansprüchen

Erstattungsansprüche, die aus der behaupteten Nichtverbuchung von Zahlungen eines Steuerpflichtigen auf Steuern durch das Finanzamt entstanden sind, unterliegen der Zahlungsverjährung. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Finanzamt die Zahlungen spätestens hätte auf fällige Steuern verbuchen müssen.

Normenkette:

AO (1977) § 227 § 228 § 232 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides und insbesondere, ob Zahlungen des Klägers Schuld mindernd verbucht wurden. Darüber hinaus ist streitig, ob dem Kläger ein Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen und steuerlichen Nebenleistungen zusteht.

Der Kläger wendet sich gegen den Abrechnungsbescheid des Beklagten - des Zentralfinanzamtes München (ZFA) - vom 7. November 2005.