Auf die Beschwerden des Beteiligten zu 1 wird der Kostenansatz vom 20. Juli 2011, mit dem der Beteiligte zu 1 für die Kosten der Eintragung des Untererbbaurechts am 13. Januar 2011 in Anspruch genommen wird (KSB: XXX; Kostenrechnung vom 28.7.2011, ReNr. XXX), unter Aufhebung der Beschlüsse des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 12. April 2017 aufgehoben.
I.
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