Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Der Kläger stützt ihn allein auf den Zulassungsgrund gemäß §
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