Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beklagte den Erlös des Klägers aus dem Verkauf einer Internet-Domain zu Recht als sonstige Einkünfte bei der Einkommensteuer der Kläger für das Streitjahr - 2001 - berücksichtigt hat.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Gewerbetrieb, der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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