FG Köln - Urteil vom 25.03.2015
3 K 1265/12
Normen:
EStG § 23 Abs 1 Satz 3; EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 1 Satz 2 Hs 1;

Verkauf Erbbaurecht

FG Köln, Urteil vom 25.03.2015 - Aktenzeichen 3 K 1265/12

DRsp Nr. 2015/13375

Verkauf Erbbaurecht

Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit errichtetem Gebäude ist ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, wenn die Veräußerung des bebauten Erbbaurechts innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb erfolgt.

Normenkette:

EStG § 23 Abs 1 Satz 3; EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 1 Satz 2 Hs 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem Gebäude zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt.

Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.