FG Münster - Urteil vom 13.04.2000
2 K 1532/97 G, F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 a ; EStG §7 Abs. 1 ; AO 1977 § 42 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 989

Verkauf und Rückerwerb von Software zwischen nahen Angehörigen

FG Münster, Urteil vom 13.04.2000 - Aktenzeichen 2 K 1532/97 G, F

DRsp Nr. 2001/2265

Verkauf und Rückerwerb von Software zwischen nahen Angehörigen

Eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung ist anzunehmen, wenn Software an eine von nahen Angehörigen beherrschte GbR - ohne tatsächliche Durchführung - veräußert und in engem zeitlichen Zusammenhang im Rahmen einer Schenkung der GbR-Anteile unentgeltlich zurückerworben wird.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 a ; EStG §7 Abs. 1 ; AO 1977 § 42 ;

Tatbestand:

Die Kläger (Kl.) waren bis Ende 1988 als Ingenieure für Siedlungswasserwirtschaft im öffentlichen Dienst nichtselbständig tätig. In den Jahren 1983 und 1984 hatte der Kl. S... aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft die Idee zur Entwicklung eines EDV-gestützten Kanalinformationssystems. Nach seiner Ende 1983 abgeschlossenen Zusatzausbildung als Programmierer hatte er das Programm bis 1985 weiterentwickelt und die Programmierung weitgehend abgeschlossen.