Streitig ist, ob ein gewerblicher Grundstückshandel gegeben ist.
Die Klägerin ist die Witwe des im Dezember 1993 verstorbenen A. Die Kläger sind dessen Söhne und Erben. A. war bis zu seinem Tod allein bzw. mit seinen Familienangehörigen an den Unternehmen der A.-Gruppe beteiligt. Die A.-Gruppe verfügt über einen erheblichen Bestand an Immobilien. Aus seinen Beteiligungen bezog A. Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung (s. dazu im einzelnen Rdn. 10 des Bp-Berichts vom 15. Dezember 1993 und Anlage 1 zum Bp-Bericht).
In der Zeit von 1985 bis Anfang 1988 erwarb A. jeweils 50 v.H. der Anteile an den B. (B) 1 - 3. Die Fonds bestanden aus einem bzw. zwei Objekten, die wie folgt firmierten:
Immobiliengesellschaft C. KG, ... D. (B 1);
Immobiliengesellschaft C. KG, ... D. (B 2);
Immobiliengesellschaft C. KG, ... D. (B 3);
Immobiliengesellschaft C. KG, ... D. (B 3).
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