Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.04.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 6.317,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 250,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2014 zu zahlen.
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