Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Juli 2016 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.
Das am 27. Juli 2016 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem von ihm behaupteten Sturz am ... März 2012 geltend.
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