Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 17.11.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken, Az.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.09.2022.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|