FG Hamburg, vom 06.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen IV 217/01
Verlängerung der Einfuhrfrist, Antrag
BFH, Beschluss vom 10.03.2005 - Aktenzeichen VII B 134/04
DRsp Nr. 2005/8628
Verlängerung der Einfuhrfrist, Antrag
1. Die Verlängerung der Einfuhrfrist des Art. 17 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 setzt einen Antrag voraus, der rechtssystematisch von dem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Vorlage der Auskunftsnachweise und der Beförderungspapiere nach Art. 47 Abs. 4 VO Nr. 3665/87 zu unterscheiden ist.2. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Vorlage des Einfuhrdokuments kann einen Antrag auf Verlängerung der Einfuhrfrist beinhalten.
Normenkette:
EWGV 3665/87 Art. 17 Abs. 1 Art. 74 ;
Gründe:
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