Verlängerung der Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung bei privaten Grundstücken von 2 auf 10 Jahre durch das Steuerentlastungsgesetz verfassungskonform; Einkommensteuer 1999
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.08.2002 - Aktenzeichen 2 K 244/01
DRsp Nr. 2002/17060
Verlängerung der Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung bei privaten Grundstücken von 2 auf 10 Jahre durch das Steuerentlastungsgesetz verfassungskonform; Einkommensteuer 1999
1. Die Verlängerung der Spekulationsfrist bei privaten Grundstücken von 2 auf 10 Jahre verstößt jedenfalls in einem Fall der unechten Rückwirkung, bei dem der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG erst durch ein Veräußerungsgeschäft nach der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 verwirklicht wurde, nicht gegen das verfassungsmäßige Rückwirkungsverbot.2. Da der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG eine Spekulationsabsicht nicht voraussetzt, kann ein schutzwürdiges Vertrauen in das Fortbestehen der zweijährigen Spekulationsfrist nur bei solchen Steuerpflichtigen bestanden haben, die ein Grundstück nur im Hinblick auf die "Entstrickung" nach Ablauf der zweijährigen Frist erworben haben und den Erwerb unterlassen hätten, wenn sie mit der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist gerechnet hätten. Der Vertrauensschutz erfasst aber nicht denjenigen Steuerpflichtigen, der ein jahrelang zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutztes Grundstück erst kurz vor Ablauf der nun auf 10 Jahre verlängerten Frist veräußert.
Normenkette:
EStG (1997) § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; EStG (1997) § 23 Abs. 3 S. 1 ; EStG (1997) § 52 Abs. 39 S. 1 ; GG Art. 20 Abs. ;
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