Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11.6.2018 (Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 66.937,50 € festgesetzt.
A.
Die Parteien streiten um Beraterhonorar.
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