Unter Stattgabe des Wiedereinsetzungsantrags vom 16.06.2020 wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.10.2019 - 16 Ca2609/19 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verkürzung der Arbeitszeit und die Festlegung der Arbeitszeiten.
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