OLG Hamm vom 30.04.1997
15 W 91/97
Fundstellen:
DB 1997, 1865
FGPrax 1997, 193
NJW-RR 1998, 615

Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland

OLG Hamm, vom 30.04.1997 - Aktenzeichen 15 W 91/97

DRsp Nr. 2001/1130

Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland

1. Die Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes einer nach deutschem Recht gegründeten GmbH in das Ausland führt zur Auflösung der Gesellschaft. Die Verlegung kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden. 2. Dieser Beurteilung stehen die Vorschriften des EWGV betreffend die Niederlassungsfreiheit nicht entgegen.

Für die Praxis:

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten vor kurzer Zeit einen Richtlinienentwurf über die Verlegung des Gesellschaftssitzes innerhalb der EU vorgelegt. Dort ist vorgesehen, daß eine Sitzverlegung keine Auflösung der Gesellschaft zur Folge hat.

Fundstellen
DB 1997, 1865
FGPrax 1997, 193
NJW-RR 1998, 615