Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.11.2018 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten in der Sache über die Erteilung von Abrechnungsbescheiden zur Umsatzsteuer für 2002 bis 2014.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), der sich als Rechtsanwalt selbst vertritt, hatte am 02.11.2016 Klage erhoben. Mit Verfügung vom 10.10.2018 beraumte der Vorsitzende den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 09.11.2018 um 09:45 Uhr an.
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