FG Münster - Urteil vom 23.01.2002
8 K 2060/99 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 ; BUKG § 10 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ; BUKG § 10 Abs. 1 ; LStR Abschn. 43 Abs. 10 ; BUKG § 10 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 608

Verlegung einer zweiten Wohnung innerhalb desselben Ortes

FG Münster, Urteil vom 23.01.2002 - Aktenzeichen 8 K 2060/99 E

DRsp Nr. 2002/4653

Verlegung einer zweiten Wohnung innerhalb desselben Ortes

Ist der Umzug im Rahmen einer bestehenden doppelten Haushaltsführung in eine andere Wohnung am Beschäftigungsort beruflich veranlasst, können die sonstigen Umzugskosten entsprechend § 10 Abs. 1 BUKG pauschaliert werden (Abschn. 43 Abs. 10 LStR). Auch dem verheirateten Arbeitnehmer steht allerdings lediglich der Pauschbetrag für Ledige zu, wenn er die Wohnungen allein bewohnt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 ; BUKG § 10 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 S 1 ; BUKG § 10 Abs. 1 ; LStR Abschn. 43 Abs. 10 ; BUKG § 10 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1996 die Abziehbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten (Wk) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bzw. als Sonderausgaben.

Die Kläger (Kl.) werden im Streitjahr 1996 zusammen als Eheleute zur Einkommensteuer veranlagt. Beide bezogen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, der Kl. als Gewerkschaftssekretär und die Klägerin (Klin.) als Sozialarbeiterin.