FG Köln - Urteil vom 07.10.2020
5 K 3400/10
Normen:
AO § 34 Abs. 1;

Verletzung der einem GmbH-Geschäftsführer obliegenden Pflichten durch Nichteinreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen

FG Köln, Urteil vom 07.10.2020 - Aktenzeichen 5 K 3400/10

DRsp Nr. 2021/4601

Verletzung der einem GmbH-Geschäftsführer obliegenden Pflichten durch Nichteinreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.

Normenkette:

AO § 34 Abs. 1;

Tatbestand