Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 21.03.2018 (Az.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das Urteil des Landgerichts München I vom 21.03.2018 (Az.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte wegen behaupteter Markenverletzung Schadensersatz-, Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüche geltend.
I. II. III. IV. I. II.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|