FG Hessen, vom 17.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 621/06
Verletzung der Rechte eines Steuerpflichtigen durch die Festsetzung einer Steuer von Null i.R.d. Darlegungsanforderungen zur Begründung einer Beschwerde
BFH, Beschluss vom 06.04.2010 - Aktenzeichen IX B 139/09
DRsp Nr. 2010/13598
Verletzung der Rechte eines Steuerpflichtigen durch die Festsetzung einer Steuer von Null i.R.d. Darlegungsanforderungen zur Begründung einer Beschwerde
1. NV: Eine Rechtsverletzung durch die Festsetzung einer Steuer von Null erfordert eine gewisse Wahrscheinlichkeit für entsprechende Nachteile bei der gleichen Steuer.2. NV: Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10dEStG ist nicht an das Ergebnis der Einkommensteuerfestsetzung gebunden.