FG Hessen, vom 09.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3698/05
Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Zugrundelegung der in einem Vernehmungsprotokoll festgehaltenen Aussage der finanzgerichtlichen Entscheidung
BFH, Beschluss vom 19.01.2012 - Aktenzeichen VII B 88/11
DRsp Nr. 2012/6761
Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Zugrundelegung der in einem Vernehmungsprotokoll festgehaltenen Aussage der finanzgerichtlichen Entscheidung
1. NV: Das FG kann die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren verwerten, wenn die Beteiligten gegen diese Feststellungen keine substantiierten Einwendungen erheben, die nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet gelassen werden können.2. NV: Dies gilt auch für die Übernahme von Feststellungen, die in einem von Beamten der Steuerfahndung erstellten Protokoll über die Vernehmung eines Beteiligten getroffen worden sind.