Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2018 -
Das Land Hessen hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro festgesetzt.
I.
1. Die Beschwerdeführer sind nigerianische Staatsangehörige. Die 1989 geborene Beschwerdeführerin zu 1. ist die Mutter der minderjährigen Beschwerdeführer zu 2. bis 4.
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