Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nicht-zulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 2015
Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
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