BFH - Beschluß vom 17.01.2000
VII B 282/99
Normen:
FGO § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2, 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 857

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit

BFH, Beschluß vom 17.01.2000 - Aktenzeichen VII B 282/99

DRsp Nr. 2000/2610

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit

Zu den Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs und die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit dieses Mangels.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2, 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Finanzgericht (FG) erkannt, dass der gegen die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) erlassene Bescheid vom 10. März 1997 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 1. September 1997 auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von ihr als Kontoinhaberin unterhaltenen Girokonten bei der X-Bank rechtmäßig ist.