Das Finanzgericht --FG-- (Einzelrichterin) hat am 2. Oktober 1998 eine mündliche Verhandlung in dieser Streitsache anberaumt, zu der die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) rechtzeitig geladen worden waren. In der mündlichen Verhandlung, die auf 9.45 Uhr anberaumt war, erschien für den Kläger niemand. Um 10 Uhr wurde die Entscheidung verkündet, daß die Klage abgewiesen werde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|