Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbeachtung kurzfristig eingereichter Schriftsätze
BFH, Beschluß vom 22.01.2002 - Aktenzeichen I B 93/01
DRsp Nr. 2002/4754
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbeachtung kurzfristig eingereichter Schriftsätze
1. Ein Verfahrensmangel setzt kein schuldhaftes Verhalten im richterlichen Bereich voraus. Ein objektiver Verstoß gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechtes reicht aus.2. Eine Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren, liegt daher vor, wenn das Gericht einen Schriftsatz eines Verfahrensbeteiligten bei der Entscheidung nicht berücksichtigt, weil der Schriftsatz aufgrund eines Versehens oder einer Überlastung der Post- oder Geschäftsstelle des FG dem Richter nicht rechtzeitig vorgelegt worden ist (Anschluss an BFH-Urt. v. 04.07.1989 - IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229).
Gründe:
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