BFH - Beschluss vom 20.02.2003
IX B 58/02
Normen:
FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 810

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

BFH, Beschluss vom 20.02.2003 - Aktenzeichen IX B 58/02

DRsp Nr. 2003/6452

Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

Hat das FG vor der Entscheidung auf seine neue Rechtsansicht hingewiesen, ist ein sog. Überraschungsurteil, das eine Verletzung des rechtlichen Gehörs beinhaltet, nicht gegeben.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) unter Hinweis auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gerügten Zulassungsgründe sind nicht gegeben.