FG Rheinland-Pfalz, vom 19.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2063/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehler
BFH, Beschluss vom 10.06.2005 - Aktenzeichen XI B 182/04
DRsp Nr. 2005/14223
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verfahrensfehler
1. Mit der Gewährung rechtlichen Gehörs sollen die Beteiligten in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen bewahrt werden.2. Die Gewährung rechtlichen Gehörs besteht in der Verschaffung einer ausreichenden Gelegenheit zur Äußerung; inwieweit diese Gelegenheit wahrgenommen wird, ist Sache der Beteiligten.3. Verfahrensfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3FGO sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt.