I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren 1989 und 1990 in der Rechtsform einer GmbH vermögensverwaltend tätig. Anteilseigner waren u.a. E (zu 50 %) und D (zu 20 %). Seit 1987 war die Klägerin (zeitweise mehrheitlich) an der 1983 gegründeten S GmbH (S) beteiligt. Daneben hielten in den Streitjahren sowohl E (zeitweise) als auch D unmittelbare Beteiligungen an der S. Diese vermietete eine angepachtete Shredderanlage (Schrottpresse) für Altautos, die sie später selbst betrieb. Sie wies in den Jahren 1988 bis 1990 Verluste aus. Ende 1990 wurde die Shredderanlage stillgelegt.
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