I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) lehnte nach einer Außenprüfung den Abzug einer Vielzahl einzelner Betriebsausgaben ab und unterstellte der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) einen Eigenverbrauch in Höhe von pauschal 10 % der geltend gemachten Betriebsausgaben (im Betrag von 24 698 DM). Im Einspruchsverfahren wurde der Eigenverbrauch auf 5 % abgesenkt und eine geringfügige Betriebsausgabe anerkannt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|