Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass das beklagte Finanzamt (FA) dadurch gegen § 30 der Abgabenordnung (AO) und seine durch diese Vorschrift geschützten Rechte verstoßen habe, dass es der Straf- und Bußgeldsachenstelle des FA X mitgeteilt hat, dass er - der Kläger - im finanzgerichtlichen Verfahren 3 K XX/xx tätig geworden sei.
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