Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 31.5.2021 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.348,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.822,96 € seit 25.4.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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