KG - Beschluss vom 21.06.2021
5 U 3/20
Normen:
BGB § 339 S. 1; BGB § 339 S. 2; BGB § 286 Abs. 4; BGB § 276 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 14.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 91 O 57/19

Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung bei Veränderung der Produktbeschreibung auf einer Internet-Verkaufsplattform durch andere Händler

KG, Beschluss vom 21.06.2021 - Aktenzeichen 5 U 3/20

DRsp Nr. 2021/14429

Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung bei Veränderung der Produktbeschreibung auf einer Internet-Verkaufsplattform durch andere Händler

1. Bedient sich der Anbietende einer Internet-Verkaufsplattform, bei der die technische Möglichkeit besteht, dass die Angaben für das Produkt, etwa die Produktbeschreibung, durch andere Händler geändert werden, besteht die Gefahr, dass ursprünglich richtige und zulässige Angebote durch Handlungen Dritter in rechtsverletzender Weise geändert werden. Unter diesen Umständen ist es dem Anbietenden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zuzumuten, ein von ihm dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum auf der Plattform eingestelltes Angebot regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind (BGH, Urt. v. 03.03.2016 - I ZR 140/14 - Angebotsmanipulation bei Amazon, GRUR 2016, 936 Rn. 24).