FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.03.2013
13 K 2217/10
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 11;
Fundstellen:
BB 2013, 1558

Verlust aus der Spekulation mit Investmentanteilen in Fremdwährung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2013 - Aktenzeichen 13 K 2217/10

DRsp Nr. 2013/6979

Verlust aus der Spekulation mit Investmentanteilen in Fremdwährung

1. Bei dem Erwerb von ausländischen Investmentanteilen ist das Zeitbezugsverfahren auch bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung anzuwenden, da diese Vorgehensweise eine realitätsgerechte Bewertung eines eingetretenen Wertzuwachses bzw. Wertverlustes gewährleistet. 2. Werden ausländische Investmentanteile in Fremdwährung außerhalb der Spekulationsfrist ge- und verkauft, ergibt sich ein berücksichtigungsfähiger Fremdwährungsverlust nur für den Kursverlust während des Zeitraums des Verkaufs der Fondsanteile und des Rücktauschs der Fremdwährung in Deutsche Mark. 3. Der Kurswert zum Zeitpunkt der Anschaffung der Investmentanteile bleibt außer Betracht.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 11;

Tatbestand

Streitig ist, ob bei der Klägerin (Kl), einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), im Veranlagungszeitraum 1999 ein Verlust aus der Anschaffung von Fremdwährung im Jahr 1998 zu berücksichtigen ist.