Verlust aus wesentlicher Beteiligung bei laufender Außenprüfung
FG Baden-Württemberg, vom 18.04.2000 - Aktenzeichen 4 K 264/98
DRsp Nr. 2001/13239
Verlust aus wesentlicher Beteiligung bei laufender Außenprüfung
Bei einem wesentlich an einer GmbH beteiligten Gesellschafter kann der Auflösungsverlust nach § 17EStG nicht stets schon in dem Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden, in dem die Auflösung der GmbH zum Handelsregister angemeldet wird. Dies gilt insbesondere, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Betriebs- und/oder Steuerfahndungsprüfung noch nicht abgeschlossen und deshalb auch noch nicht absehbar ist, welche Steuernachforderungen sich hieraus ergeben, für die der Gesellschafter in Haftung genommen wird bzw. die vom Gesellschafter persönlich und freiwillig beglichen werden.
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