FG Baden-Württemberg, vom 29.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 231/08
Verlust des Rügerechts durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge bei rügeloser Verhandlung zur Sache
BFH, Beschluss vom 16.03.2012 - Aktenzeichen IX B 170/11
DRsp Nr. 2012/8737
Verlust des Rügerechts durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge bei rügeloser Verhandlung zur Sache
1. NV: Wer in seiner Beschwerdebegründung im Kern lediglich seine Gegenauffassung zur Tatsachenwürdigung durch das Finanzgericht bekräftigt, legt nicht dar, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen.2. NV: Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht als (verzichtbarer) Verfahrensmangel durch Unterlassen einer Amtsermittlung gerügt, verliert der - fachkundig vertretene - Kläger sein Rügerecht schon durch rügeloses Verhandeln zur Sache.