BFH - Beschluss vom 24.07.2002
VI B 155/99
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 19 ;

Verlust einer Darlehensforderung als WK

BFH, Beschluss vom 24.07.2002 - Aktenzeichen VI B 155/99

DRsp Nr. 2002/14432

Verlust einer Darlehensforderung als WK

1. Der Verlust einer Darlehensforderung ist dann als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der ArbN das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat.2. Berufliche Gründe können dann angenommen werden, wenn ein Außenstehender - insbesondere eine Bank - mit Rücksicht auf die Gewährung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (Anschluss an BFH-Urt. v. 07.05.1993 - VI R 38/91, BStBl II 1993, 663). Die Feststellungslast trägt insoweit der ArbN.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 19 ;

Gründe: