I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bezog für seine Tochter H, geboren am ... 1984, laufend Kindergeld. Mit Bescheid vom 27. Oktober 2004 hob die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) die Kindergeldfestsetzung für H ab Januar 2004 auf. Für seine Tochter A, geboren am ... 1985, erhielt der Kläger im Jahr 2005 zunächst kein Kindergeld.
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