Die Klägerin begehrt im Streitjahr 2002 die Anerkennung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Die am 12.11.1920 geborene Klägerin erzielt als Nießbraucherin aus der Vermietung des Objekts ...str. 8 in .... Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie nahm mit Darlehensvertrag vom 24./30.08.1998 bei der Sparkasse ... ein Darlehen in Höhe von 140.000,- DM auf (Darlehenskonto 610290041; Effektivzins 5, 30 %).
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