I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine 1981 gegründete, zwischenzeitlich mehrfach umfirmierte GmbH, die zunächst bis 1989 eine chemische Fabrik für ... und eine Apparatebauanstalt betrieb. Anteilseigner war bis zum 16. März 1991 zu 99,25 v.H., danach zu 100 v.H. die T1-GmbH. Alleinige Gesellschafterin dieser GmbH war die T2-GmbH, deren Anteile von der E-AG gehalten wurden. Die E-AG ist im selben Geschäftszweig wie die Klägerin tätig; die T2-GmbH und die T1-GmbH haben neben ihren Beteiligungen keinen weiteren aktiven Geschäftsbetrieb.
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