Verlustabzug nach § 10 a GewStG bei einer Kommanditgesellschaft
BFH, vom 15.03.1994 - Aktenzeichen XI R 60/89
DRsp Nr. 1997/8587
Verlustabzug nach § 10 aGewStG bei einer Kommanditgesellschaft
1. Gibt eine Personengesellschaft, die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Konfektionswaren befaßt, den Herstellungsbetrieb auf, so ist gleichwohl die Unternehmensgleichheit als Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10 aGewStG gewahrt.2. Die Verlustverrechnung bei einer Personengesellschaft setzt voraus, daß das Gesamtergebnis der Gesellschaft im Anrechnungsjahr positiv und im Verlustentstehungsjahr negativ ist. Für die Verlustverrechnung selbst ist jedoch eine auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung erforderlich.
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