Verlustausgleichsverbot nach § 15b EStG; Anlaufverluste; Darlegungs- und Beweislast; Anscheinsbeweis
FG Münster, Urteil vom 08.11.2010 - Aktenzeichen 5 K 4566/08 F
DRsp Nr. 2011/2515
Verlustausgleichsverbot nach § 15bEStG; Anlaufverluste; Darlegungs- und Beweislast; Anscheinsbeweis
1. Typische Anlaufverluste in der Existenzgründungsphase fallen nicht unter das Verlustausgleichsverbot des § 15bEStG.2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 15bEStG trägt das Finanzamt.3. Es besteht kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass bei Gründung einer Vielzahl gleichartiger Gesellschaften mit nur einem oder wenigen Kommanditisten nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass die Investition zur Erlangung steuerlicher Vorteile getätigt worden ist.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Verluste der Klägerin (Klin.) dem Verlustausgleichsverbot nach § 15b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegen.
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