FG Hamburg - Urteil vom 14.03.2003
VI 165/01
Normen:
EStG § 2a ;

Verluste aus Grundstückshandel in USA

FG Hamburg, Urteil vom 14.03.2003 - Aktenzeichen VI 165/01

DRsp Nr. 2003/11012

Verluste aus Grundstückshandel in USA

Keine Berücksichtigung von in den USA erzielten Verlusten aus gewerblichem Grundstückshandel

Normenkette:

EStG § 2a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine ausländische Personengesellschaft, an der die Klägerin beteiligt war, Verluste aus einer in den USA belegenen gewerblichen Betriebsstätte im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG erzielt hat, die keiner Abzugsbeschränkung unterliegen.

Die Klägerin ist an mehreren US-amerikanischen Personengesellschaften in der Rechtsform von Limited Partnerships - darunter der hier streitigen M... Ltd. (nachfolgend M) - beteiligt gewesen. Die Beteiligung hatte folgende Vorgeschichte:

Anfang der 80iger Jahre hatten sich vier Hamburger zusammengefunden, die Gelder nach Amerika transferieren und dort investieren wollten. Es handelte sich um den Immobilienkaufmann A, den international tätigen Architekten B sowie die Unternehmer C und D. Diese gründeten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit der sie in den USA verschiedene Immobilienprojekte betrieben.