FG Hamburg - Urteil vom 19.03.2001
II 124/99
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 ;

Verluste aus selbstständig ausgeübter künstlerischer Tätigkeit nicht als Werbungskosten bei der nichtselbstständigen Tätigkeit abziehbar

FG Hamburg, Urteil vom 19.03.2001 - Aktenzeichen II 124/99

DRsp Nr. 2002/4569

Verluste aus selbstständig ausgeübter künstlerischer Tätigkeit nicht als Werbungskosten bei der nichtselbstständigen Tätigkeit abziehbar

Verluste aus selbstständig ausgeübter künstlerischer Tätigkeit können nicht steuermindernd als Werbungskosten bei der nichtselbstständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit berücksichtigt werden.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Gemäß § 90a Abs. 4 FGO wird von einer weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe abgesehen. Es wird festgestellt, dass dem Gerichtsbescheid vom 2. 12. 1999 in vollem Umfang zu folgen ist. Aus den nachfolgenden Schriftsätzen der Beteiligten und in der mündlichen Verhandlung vom 19. 3. 2001 haben sich keine Aspekte ergeben, die zu einer Änderung des Tatbestandes und/oder Entscheidungsgründe führen.

Anmerkung:

Gerichtsbescheid vom 2.12.1999

Streitig ist, ob Verluste aus der selbstständigen Tätigkeit eines Künstlers steuermindernd zu berücksichtigen sind.