FG Münster - Urteil vom 15.07.2011
14 K 4444/09 F
Normen:
AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 18 Abs 4 Satz 2; EStG § 15 Abs 1 Nr 2; AO § 179 Abs 2;

Verlustfeststellung bei einer Erfinder-GbR

FG Münster, Urteil vom 15.07.2011 - Aktenzeichen 14 K 4444/09 F

DRsp Nr. 2011/19049

Verlustfeststellung bei einer Erfinder-GbR

Sind aus der Verwertung von 2 Patenten für Erfindungen bei einer GbR 8 Jahre lang nur Verluste angefallen und hat das FA aber jedes Jahr eine Mitunternehmerschaft in einem Feststellungsbescheid bestandskräftig anerkannt, so sind für diese Jahre auch die Betriebsausgaben anzuerkennen und den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zuzurechnen. Auf die Frage, ob eine Liebhaberei vorliegt, kommt es nicht mehr an.

Normenkette:

AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 18 Abs 4 Satz 2; EStG § 15 Abs 1 Nr 2; AO § 179 Abs 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte in einem gegenüber einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts erlassenen Feststellungsbescheid, mit dem er die Einkünfte der Gesellschafter auf 0 EUR festgestellt hat, den Abzug von betrieblich veranlassten Aufwendungen mit der Begründung versagen durfte, es läge eine Liebhaberei vor.