1. Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a Abs. 4 EStG für 2000 vom 29. September 2005 für die Klägerin als atypisch stille Gesellschafterin der Firma ... GmbH in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Oktober 2007 wird aufgehoben und der Klägerin wird für 2000 ein ausgleichsfähiger Verlust in Höhe von 2.256.000 DM zugewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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