Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen
BFH, Urteil vom 05.03.1998 - Aktenzeichen IV R 8/95
DRsp Nr. 1998/8817
Verlustklausel nach § 55 Abs. 6EStG bei Milchreferenzmengen
»Zur Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe eines Grünlandbetriebs sind die gemeinen Werte des Grund und Bodens und der Milchreferenzmenge dem nach § 55 Abs. 1EStG pauschalierten Wert des Grund und Bodens gegenüberzustellen; in diesem Fall ist die Verlustklausel des § 55 Abs. 6EStG nicht isoliert auf den Grund und Boden anzuwenden (Einheitsbetrachtung).«