Streitig ist, in welcher Höhe ein Verlustrücktrag nach Wechsel zur beschränkten Steuerpflicht wegen einer bestehenden Nettolohnvereinbarung zu berücksichtigen ist.
Der Kläger war im Streitjahr (1995) bei der T-GmbH beschäftigt. Sein Gehalt erhielt er aufgrund einer Nettolohnvereinbarung, nach der sämtliche Steuererstattungen im Wege der Abtretung dem Arbeitgeber zustanden.
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