BFH vom 08.02.1995
I R 108/94

Verlustsaldierung bei der Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 4 EStG (Handelsschiffe im internationalen Verkehr)

BFH, vom 08.02.1995 - Aktenzeichen I R 108/94

DRsp Nr. 2001/1230

Verlustsaldierung bei der Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 4 EStG (Handelsschiffe im internationalen Verkehr)

Verluste aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr i.S.d. § 34 c Abs. 4 EStG sind vorrangig mit den Gewinnen aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr auszugleichen.

Für die Praxis:

Vgl. zu der Problematik auch die zur Veröffentlichung vorgesehene BFH-Entscheidung vom 8.2.1995 (I R 17/94) über die wir bereits in EURO STEUER-TELEX 1995, 130 berichtet haben.