I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine GmbH, die im Wesentlichen Apotheken in wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen berät. Seit 1989 befasste sie sich daneben in größerem Umfang mit An- und Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Aktienoptionen, Aktientermingeschäfte) und Devisen. Alle Geschäfte wurden im Namen der Klägerin und über deren Konten getätigt. In den beiden Streitjahren 1991 und 1995 erlitt sie hieraus Verluste in Höhe von 160 126 DM (1991) und 3 436 505 DM (1995). Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) sah darin verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA).
Die Klage gegen die geänderten Steuerbescheide hatte Erfolg.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen richtet sich die Beschwerde des FA.
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